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Feuer- & Katastrophenschutz

Der Feuer- & Katastrophenschutz beinhaltet vorbeugende und abwehrende Maßnahmen bei Brandgefahren (Brandschutz), bei Unglücksfällen oder durch Naturereignisse, Explosionen oder durch ähnliche Vorkommnisse verursachte öffentliche Notstände (Hilfeleistung) und bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).


In Rösrath arbeiten Verwaltung und Freiwilligen Feuerwehr dabei eng verzahnt, beispielsweise in Bezug auf Brandsicherheitswachen.


Dienstleistungen

Informationen Verdienstausfall

Infos für Arbeitgeber bezüglich der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr

Ihr/e Angestellte/r ist jetzt Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rösrath. Vielen lieben Dank für Ihr Engagement die Stadt Rösrath für alle Bürgerinnen, Bürger und Betriebe sicherer zu machen. Ihr Beitrag ist für die Allgemeinheit von großer Bedeutung.

Was ist nun, wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit an einem Einsatz oder Seminar teilgenommen hat.
In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wiederum hat allerdings gegenüber dem Träger der Freiwilligen Feuerwehr, also der Stadt Rösrath, einen Anspruch auf Erstattung des weitergezahlten Arbeitsentgeltes einschließlich der gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung.

Beantragen Sie hier den Verdienstausfall


Weitere Informationen zur Erstattung, Lohfortzahlung bzw. Verdienstausfall


Ansprechpartner bei Problemen oder näheren Infos
Falls Sie nähere Informationen zum Thema „Arbeitgeber + Freiwillige Feuerwehr“ wünschen oder es aufgrund des Feuerwehrdienstes zu Problemen gekommen ist, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Zu näheren Auskünften über die konkrete Abwicklung bei der Erstattung von entstandenen Verdienstausfällen sprechen Sie mich gerne an:


Stadt Rösrath
Die Bürgermeisterin
Fachbereich 3 Ordnung
Nina Chromow
Hauptstraße 229
51503 Rösrath

Tel. 02205-802 206
E-Mail: Nina.Chromow@Roesrath.de




Weitere Informationen und Hinweise für Arbeitgeber 

Ihr/e Angestellte/r ist jetzt Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rösrath. Vielen lieben Dank für Ihr Engagement die Stadt Rösrath für alle Bürgerinnen, Bürger und Betriebe sicherer zu machen. Ihr Beitrag ist für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Um Ihnen die Abwicklung für Ihre/Ihren Angestellte/n einfacher zu gestalten, hier ein paar Infos und Fakten.

1. Zu Anfang: Ein ehrliches Wort
In Deutschland gibt es rund 24.500 Freiwillige Feuerwehren. Ihnen gehören über eine Million Frauen und Männer an. Durchschnittlich werden diese jede halbe Minute zu einem Brand- oder Hilfeleistungseinsatz alarmiert.
Leider müssen in kleineren Kommunen die Freiwilligen Feuerwehren ausschließlich mit ehrenamtlichen Kräften zu jedem Verkehrsunfall, Gebäude- oder Wohnungsbrand, aber auch zu jedem Mülltonnenbrand oder sonstiger Hilfeleistung wie zum Beispiel eine Ölspur oder Unterstützung für den Rettungsdienst ausrücken.
Ein Arbeitgeber hat aber in erster Linie die Belange seines Betriebes vor Augen. Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr möchte jedoch seiner gesetzlichen Pflicht folgen, an Einsätzen teilzunehmen. Dies führt häufig zu Interessenskonflikten. Ein Betrieb hat Aufträge abzuarbeiten und Kunden zu betreuen und kann nicht immer das - wenn auch nur vorübergehende - Fehlen eines Angestellten verkraften. Zwar steht dem Arbeitgeber die Erstattung des Verdienstausfalles zu, jedoch deckt dies nicht unbedingt alles ab. Insbesondere wenn wichtige Aufträge liegen bleiben und dadurch die Auftraggeber und Kunden verärgert werden können.
Diese Probleme sind uns gut bekannt und sind in vielen Fällen auch nachvollziehbar. Ebenso haben wir Verständnis für unsere Kameradinnen und Kameraden, wenn sie davon absehen auf die gesetzlich geregelte Arbeitsbefreiung zu bestehen, damit sie keinerlei Nachteile an ihrem Arbeitsplatz erleiden. Letztlich verdient jeder von uns „sein Brot“ an seinem Arbeitsplatz und nicht bei der Freiwilligen Feuerwehr.
Immer häufiger entscheiden sich aber ehrenamtliche Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren aus beruflichen Gründen zum Austritt. Vielfach spielen dann auch Freistellungsprobleme am Arbeitsplatz eine Rolle. Ebenso nimmt die Einsatzbeteiligung, insbesondere tagsüber an Werktagen, deutlich ab, da dann die meisten unserer Mitglieder ihrem Beruf nachgehen und keine Möglichkeit sehen ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Dies beeinträchtigt stark die Einsatzbereitschaft und die Schlagkraft unserer Feuerwehren - und damit auch die Sicherheit der Bürgerinnen, Bürger und Betrieben in der Stadt Rösrath.
Die zunehmenden Freistellungsprobleme am Arbeitsplatz führen jedoch weiter dazu, dass eine Freiwillige Feuerwehr immer mehr in personelle Engpässe kommt. Es besteht die Gefahr, dass sich diese Situation über die Jahre hinweg weiter verschärfen kann. Irgendwann kann es dann dazu kommen, dass die Kommunen gezwungen sind mangelnde freiwillige Helfer durch fest angestellte Kräfte zu ersetzen um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dies würde enorme Personalkosten für die öffentliche Hand verursachen, die wiederum durch Abgaben und Steuern refinanziert werden müssten.
Wir können unsere Kameradinnen, Kameraden und ihre Arbeitgeber nur bitten aufeinander zuzugehen um eine gemeinsame, für alle Seiten vertretbare Lösung zu finden.

2. Vorteile für den Arbeitgeber
Oft werden leider nur Probleme wie Abwesenheit des Arbeitnehmers oder Verdienstausfall gesehen, wenn man sich aus Arbeitgebersicht das Engagement seines Angestellten vor Augen hält. Allerdings sollten auch folgende Punkte betrachtet werden, die auch für den Betrieb Vorteile bedeuten:

Feuerwehrleute zeichnen sich durch ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit aus. Diese Fähigkeiten werden ergänzt durch ein starkes Bewusstsein für Gefahrenquellen, den geschulten Umgang mit Konflikten und Herausforderungen aller Art sowie die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen. Je nach Dienstgrad und Funktion innerhalb der Feuerwehr werden auch Führungskompetenzen oder pädagogische Fertigkeiten mitgebracht.
Der Umgang mit technischen Problemen des Alltags sowie die Durchführung einer handwerklichen Tätigkeit zählt bei Feuerwehrleuten nahezu selbstverständlich zum Repertoire. Auch diese können sehr vorteilhaft für das berufliche Umfeld sein. Führerscheine, Lizenzen und Erlaubnisse zum Betrieb spezieller Gerätschaften, die im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung gewonnen wurden, sind ebenfalls nicht außen vor zu lassen. Sie erweitern das Portfolio der Beschäftigten bzw. derjenigen, die sich beworben haben, um einen weiteren wichtigen Bereich, der dem Unternehmen ansonsten wohl zusätzliche Schulungskosten bereitet hätte. Mit Abschluss der Feuerwehrgrundausbildung, einschließlich des Lehrgangs „Ausbildung in erste Hilfe“, qualifizieren sich alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr für die Tätigkeit als
betrieblicher Ersthelfer nach DGUV-I 204-022 sowie als Brandschutzhelfer nach DGUV-I 205-023. Unternehmen können ihre ehrenamtlich aktiven Mitarbeiter auch zum Brandschutzbeauftragten weiterbilden lassen. Die reguläre Lehrgangsdauer kann bei aktiven Feuerwehrangehörigen mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zugführer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 verkürzt werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, die vorhandene Kompetenz im Bereich der Lösch- und Hilfeleistung auch im Unternehmen aktiv anzuwenden. Arbeitgeber sollten sich die Möglichkeit nicht entgehen lassen, darauf zurückzugreifen.


3. Regelungen zum Verdienstausfall
Was ist nun, wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit an einem Einsatz teilgenommen hat?
In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wiederum hat allerdings gegenüber dem Träger der Freiwilligen Feuerwehr, also der Stadt Rösrath, einen Anspruch auf Erstattung des weitergezahlten Arbeitsentgeltes einschließlich der gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung.

4. Regelungen zum Erstattungsanspruch bei Unfällen oder Krankheiten
Sollte sich ein Feuerwehrmitglied während seines Dienstes oder im Einsatz, beim Ausbildungsdienst oder einer anderen feuerwehrdienstlichen Veranstaltung verletzen oder eine auf den Feuerwehrdienst zurückzuführende Krankheit erleiden, so hat die Stadt Rösrath Versicherungen abgeschlossen, die solche Fälle abdeckt.
Diese Vorschrift soll verhindern, dass weder private Arbeitgeber noch den Feuerwehrmitgliedern ein Nachteil daraus entsteht, dass der Arbeitgeber aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bei Krankheit infolge eines Feuerwehrdienstunfalles den Lohn bzw. das Gehalt weiterzuzahlen hat. Die privaten Arbeitgeber sollen nicht mit den Kosten einer Krankheit belastet werden, die der Arbeitnehmer durch Ausübung seiner Tätigkeit im öffentlichen Interesse erlitten hat. Auch soll der Gefahr entgegengewirkt werden, dass die Einstellungs- und Beschäftigungschancen von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren bei privaten Arbeitgebern vermindert werden.

5. Ansprechpartner bei Problemen oder näheren Infos
Falls Sie nähere Informationen zum Thema „Arbeitgeber + Freiwillige Feuerwehr“ wünschen oder es aufgrund des Feuerwehrdienstes zu Problemen gekommen ist, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Zu näheren Auskünften über die konkrete Abwicklung bei der Erstattung von entstandenen Verdienstausfällen sprechen Sie mich gerne an:


Stadt Rösrath
Die Bürgermeisterin
Fachbereich 3 Ordnung
Nina Chromow
Hauptstraße 229
51503 Rösrath

Tel. 02205-802 206
E-Mail: Nina.Chromow@Roesrath.de



Sirenen - Warnung der Bevölkerung

Der Warnton einer Sirene erweckt Aufmerksamkeit und erreicht die Bevölkerung am Tag und in der Nacht. Bis Anfang der 1990er Jahre gab es ein flächendeckendes Sirenennetz des Bundes, das ursprünglich der Warnung vor möglichen Luftangriffen diente. Nach dem Ende des so genannten Kalten Krieges wurde dieses Sirenensystem jedoch aufgegeben.
Um die Bevölkerung im Bereich Feuer- und Katastrophenschutz weiterhin warnen zu können, hat die Stadt Rösrath indes ein adäquates Sirenenwarnnetz aufgebaut.
Am 10.09.2020 findet erstmals ein bundesweiter Warntag statt, der künftig jährlich an jedem 2. Donnerstag im September durchgeführt werden soll. Er soll die Menschen für das Thema sensibilisieren, Funktion und Ablauf der Warnung besser verständlich und auf die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps, digitale Werbeflächen) aufmerksam machen.


Weitere Informationen und Hinweise finden Sie hier:


https://warnung-der-bevoelkerung.de/


https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/warnung/bundesweiter-warntag-was-ist-das


Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 3 Bürgerdienste, Ordnung

Leitung Sabine Ley

Fon 02205 / 802 301

Fax 02205 / 802 88 301

Sabine.Ley@Roesrath.de